Aktualisierte Reisebedingungen

 

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter (nachfolgend „RV“ genannt), den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des RVs zustande, wie in diesem Katalog angegeben. Eine Anmeldung gilt als verbindlich, und der Rücktritt kann nur unter den in den folgenden Abschnitten festgelegten Bedingungen erfolgen.

 

2. Zahlung des Reisepreises

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 200 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der RV vor, den Vertrag zu stornieren und eine Stornogebühr gemäß den Rücktrittsbedingungen zu erheben.

 

3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den RV.

 

4. Rücktritt und Umbuchung

 

4.1 Rücktritt durch den Reisenden:


Der Rücktritt von der Reise ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird empfohlen. Der Reisende muss mit Rücktrittskosten gemäß den nachfolgend festgelegten Stornogebühren rechnen:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
30 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Weniger als 14 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises


4.2 Umbuchung:


Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, es sei denn, die Umbuchung verursacht nur geringe Kosten. Eine Umbuchung bei gleichwertigen Leistungen, die keine weiteren Kosten verursacht, ist möglich.

 

5. Änderungen des Reisevertrages

 

5.1 Rücktritt des RVs:


Der RV behält sich das Recht vor, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

5.2 Änderungen der Reiseleistung:


Änderungen der Reiseleistungen sind nur zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei erheblichen Änderungen können Sie vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige Freizeit verlangen.

 

6. Überschüsse aus Fördermitteln und Verwendung als Spende

 

6.1 Rückzahlung von Überschüssen


Falls nach der Durchführung der Freizeitmaßnahme aufgrund öffentlicher Zuschüsse (z.B. durch Kirchensteuermittel oder staatliche Förderungen) ein Überschuss entsteht, wird dieser grundsätzlich an die Teilnehmer zurückgezahlt. Dies gilt nur, wenn die Höhe des Überschusses 5% des gesamten Reisepreises überschreitet.

 

6.2 Verwendung des Überschusses als Spende


Sollte ein Überschuss entstehen und die Rückzahlung nicht in Höhe von mehr als 5% des Reisepreises liegen, oder falls der Teilnehmer auf die Rückzahlung verzichtet, wird der Überschuss als Spende an die Freizeit-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verwendet. Diese Spende dient ausschließlich der Förderung der Durchführung weiterer Freizeitmaßnahmen.

 

6.3 Möglichkeit des Widerspruchs


Der Teilnehmer bzw. die erziehungsberechtigte Person hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Maßnahme aktiv zu widersprechen, wenn er/sie keine Spende leisten möchte. Der Widerspruch muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) beim Reiseveranstalter eingehen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der Überschuss als freiwillige Spende.

 

6.4 Rückzahlung bei Widerspruch


Im Falle eines Widerspruchs zur Spende wird der entsprechende Überschuss in voller Höhe an den Teilnehmer zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Widerspruchs.

 

6.5 Transparenz und Kommunikation


Der Teilnehmer wird spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme schriftlich über die Höhe des eventuellen Überschusses informiert. Bei der Information wird auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen.

 

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

Der Reisende ist selbst für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente verantwortlich. Wenn aufgrund unvollständiger Dokumente die Reise nicht angetreten werden kann, entstehen Rücktrittskosten.

 

8. Versicherungen

 

Es besteht kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder für Reisegepäck. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

9. Vertragsstrafe bei Rücktritt

 

Im Falle eines Rücktritts nach Anmeldung, jedoch vor Reisebeginn, können neben den oben genannten Stornogebühren auch zusätzliche Gebühren zur Deckung der durch den Rücktritt entstandenen Kosten (z. B. administrative Kosten) erhoben werden.

 

10. Datenverarbeitung und Datenschutz

 

Der RV behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden nur im Rahmen der Reiseabwicklung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem RV und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gladbeck.